Teil 2 meines vierteiligen Essays über den „Killerspiele“-Diskurs befasst sich mit der staatlichen Zensurpraxis in Deutschland und stellt die Argumente von Amtsgerichten zum Computerspiele-Verbot anhand von „Mortal Kombat“ und „Manhunt“ vor, die beide wegen „Gewaltverherrlichung“ verboten wurden.
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