Gestern berichtet heise.de von einem (hoffentlich) nicht nur für den Verlag selbst richtungsweisenden Urteil:
Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat jetzt in einem Urteil den Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit für Foren und Weblogs betont, was insbesondere auch bei Blogs mit „kritischen Inhalten und Diskussionen“ gelten müsse. Gleichzeitig hat die Richterin einer generellen Prüfungspflicht der Administratoren eine Abfuhr erteilt, um daraus entstehende „Vorab-Zensur-Pflichten“ zu verhindern. […] Nach Meinung der Richterin würden durch eine Pflicht zur Vorab-Zensur bei der Einstellung von Artikeln zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell von Internetforen und Weblog würde insgesamt in Frage gestellt.
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