Vergewaltigung & Vergeltung

Ich spuck auf dein Grab (I spit on your Grave, USA 1978, Meir Zarchi) (DVD)

Eine junge Frau zieht von der Stadt aufs Land, um dort an einem Roman zu arbeiten. Durch ihre autarke und freizügige Lebensweise erregt sie die Aufmerksamkeit von vier Freunden, die sie zunächst „nur“ belästigen und später schließlich mehrfach vergewaltigen. Als die Vergewaltigung beendet ist, wird der labilste der vier dazu auserkoren, die Frau zu erstechen, was er jedoch nicht tut. In der Annahme, das Opfer sei tot kehren die Männer zu ihrem gewohnten Tagesablauf zurück. Die Frau indes schmiedet, nachdem sie ihre Verletzungen auskuriert hat, Rachepläne, die sie auch in die Tat umsetzt: Sie ermordet einen Vergewaltiger nach dem anderen.

Der Plot von “I Spit on your Grave” könnte nur schwerlich simpler sein, schreibt die amerikanische Gender-Theoretikerin Carol Clover und vermutet, dass eines der verstörendsten Elemente des Films genau diese Einfachheit sei. Der Film wurde sowohl von der zeitgenössischen Filmkritik missverstanden als auch vom Münchner Amtsgericht, das den Film 1988 als Gewaltverherrlichung und Gewaltpornografie beschlagnahmt hat. Denn der Film lässt sich, wie sich bei genauerem Hinsehen zeigt, durchaus auch als ein Lehrstück über das Problem der lex talionis, also der Frage nach der ethischen Begründbarkeit von Rache, interpretieren. Dieser Lehrstück-Charakter offenbart sich auch beim genaueren Hinhören. Die Subtilität des Films lässt sich nämlich bis hin zu seiner Verwendung des Tons nachvollziehen: “I Spit on your Grave” kommt vollständig ohne extradiegetischen Soundtrack aus. Was zunächst vielleicht wie der Versuch dokumentarischer Authentisierung wirkt, stellt sich jedoch schnell als Kontrast-Ästhetik dar: Nachdem die Protagonistin ihr zweites Opfer in der Badewanne entmannt hat und es langsam verbluten lässt, legt sie eine Schallplatte mit der Arie „Sola Perduta Abbandonata“ aus der Puccini-Oper Manon Lescaut auf – der Todesarie. Die Rollen sind jedoch verkehrt worden: Während bei Puccini Manon vor Entkräftung stirbt und ihren Liebhaber zu sich ruft, entkräftet sich in “I spit on your Grave” der vermeintliche Liebhaber, gerade weil er die Frau zu sich gerufen hat.

Das Vergewaltigungs- und Vergeltungssujet lässt sich filmgeschichtlich bis zum ersten britischen Tonfilm, Alfred Hitchcocks Blackmail (von 1929), zurückverfolgen. Noch frühere Beispiele für das Motiv der sexuell missbrauchten Frau, die allerdings nicht explizit als Vergewaltigungsopfer dargestellt wird, finden sich zum Beispiel in Die weiße Sklavin von 1911 (ein Film, von dem übrigens Kafka derart stark affziert wurde, dass er im Kino geweit habe). Doch zurück zu Blackmail: hier liegen die (versuchte) Vergewaltigung und die Tötung aus Notwehr zeitlich noch so nah beisammen, dass der Revenge-Teil durchaus auch als Affekthandlung verstanden werden kann. Dies spielt für den weiteren Verlauf der Geschichte jedoch keine Rolle, denn die gezeigte Notwehr wird von einem Erpresser als Mord hingestellt und damit der Protagonistin Selbstjustiz unterstellt. Hier zeigt sich bereits deutlich, dass die Frage der dramaturgischen Kausalität ein wesentliches Faktum in solchen Narrationen darstellt.

In “I Spit on your Grave” ist der Fall klarer: Hier wird die Rache geplant und den Vergewaltigern „kalt serviert“. Das Bemerkenswerte in diesem Film ist die quasi-mathematische Arithmetik, nach der die Rächerin, ja sogar die gesamte Erzählung, verfährt: Der Film ist wie ein episches Drama gestaltet: Konzentration auf wenige (fünf) Figuren, klar strukturierter Handlungsablauf, Einbezug des Zuschauers durch wechselnde Subjektiven und vor allem: Es fehlt die Katharsis.

Die Katharsis, als der „ausgleichende Moment“ ist in den meisten „Rape and Revenge“-Filmen die erfolgreich vollzogene Rache des Opfers an seinen Vergewaltigern. Auch in “I Spit on your Grave” gelingt die Rache auf den ersten Blick und – wie uns der Hergang der Ereignisse glaubhaft machen will – sogar als ausgeglichene Bilanz: Vier Vergewaltigungen ziehen vier Morde nach sich. Diese Gleichung, die sich schon in Szenen zuvor durch Bezahlvorgänge angedeutet hat, ist jedoch kein rein ökonomisches, sondern ein moralphilosophisches Problem, das das Konzept des Retributivismus problematisiert. Denn die Rückzahlungsmetapher, so der Rechtsphilosoph Jean-Claude Wolf:

„bedeutet, daß der Verbrecher mit seinem Verbrechen einen Schuldvertrag eingeht, der mit der Strafe eingelöst wird. Oder das Verbrechen kann als ein Arbeitsaufwand betrachtet werden, für den der schlimme Lohn der Strafe angemessen ist. Die Metapher schafft die Illusion, daß der Gerechtigkeit gleichermaßen gedient sei, wenn Verbrechen bestraft und wenn gar keine Verbrechen begangen würden. Sie ‚nominalisiert’ das Verbrechen zu einer Transaktion unter anderen.” (Wolf 1991, 83f.)

Diese Arithmetik suggeriert auch “I Spit on your Grave” zunächst, indem sein Plot bis in seine zeitlichen Proportionen hin „ausgewogen“ ist: Die ersten 50 Minuten beschäftigen sich mit der Exposition und der Vergewaltigung, also im Sinne der Metapher mit der „Schuldanhäufung“; die zweiten 50 Minuten mit Rachevorbereitung und Rache, also der „Schuldeintreibung“. Doch was fehlt, um den Film als „klassisches Drama“ attribuieren zu können, ist das Finale, die Lösung, die „moralische Absegnung der Bilanz“. Denn am Schluss des Films, nachdem die Heldin über ihre Peiniger gesiegt hat, zeigt “I Spit on your Grave” keineswegs die Rückkehr der Frau in die Gesellschaft, die ihre Tat gutheißen oder verurteilen würde. Nein, vielmehr fährt die Frau mit dem von dem Männer erbeuteten Motorboot ziellos auf dem Fluss umher, in welchem sie ihre letzten Opfer versenkt hat , während die Schlusstitel über das Bild rollen. Von Ausgewogenheit also keine Spur.

Dieses Fehlen der Katharsis wird letztlich auch für die Rezeption des Films zum „Problem“, denn es erzeugt einen Mangel im Zuschauer, welcher der psychischen Situation des Rachsüchtigen entspricht:

„Die Katharsistheorie in der Straftheorie beruht auf folgender Überlegung: Die Menschen können nicht anders, als Gesetzesbrechern grollen. Groll und Übelnahme sind unvermeidbare Gefühlsreaktionen. Jeder Versuch, das Strafrecht völlig zu ent-emotionalisieren und jede Anstrengung, die Reaktion des Übelnehmens zu überwinden und eliminieren, sind zum Scheitern verurteilt. Die Institutionalisierung der Strafe dient dazu, diese Emotionen zu kanalisieren und ihre z. T. richtungslose Unverhältnismäßigkeit in Bahnen zu lenken.“ (Wolf 1991, S. 26)

Der Rezipient, der sich ebenfalls in einer Situation befindet, die nach dramaturgischem Ausgleich sucht, steht dem „irrationalen“ weil (im Wortsinne) unökonomischen Ende des Films ratlos gegenüber. Dieser „Mangel“ ließe sich als passable Schnittstelle für den Anschluss an eine rechtsphilosophische Erörterung nutzen. Allein, “I Spit on your Grave” ist komplett verboten worden.

(Auszug auch meinem heute gehaltenen Vortrag im Hauptseminar “Gewalt und Geschlecht in deutscher und skandinavischer Literatur des Mittelalters und der Neuzeit” – zuvor veröffentlicht in Ästhetik & Kommunikation, Neft 125 (35. Jg), Sommer 2004, S. 39-46.)

Literatur:

  • Wolf, Jean-Claude: Verhütung und Vergeltung. Einführung in ethische Strafthreorien. München: Alber 1991.

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