Doch nicht (mehr) zu roh

Wie ich gerade lese, hat der Bundesgerichtshof das Verbot des Films „Rohtenburg“ aufgehoben. Der Film basiert auf der Fallgeschichte des als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordenen Armin M. und war bereits 2006 für eine Kinoauswertung geplant. Dass er erst jetzt „frei kommt“, ist vielleicht auch ein interessanter Hinweis auf die Aufwertung kultureller Verbrechensverarbeitung – aber auch auf eine Neubewertung der Rechtsgüter: Persönlichkeitsrechte werden hier nicht mehr über Kunstfreiheit gestellt und das Recht der Öffentlichkeit auf Information betont. Damit dürfte der RechteRechtsstreit in dieser Sache dann wohl vom Tisch sein.

mehr: telepolis

Über Stefan Höltgen

siehe: http://about.me/hoeltgen
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