Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Der landläufig als „Uschi-Filter“ bekannt gewordene Papiertiger zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet soll ja nun bald Gesetz werden und ist bereits von einigen großen Internet-Service-Providern in Form einer Selbstverpflichtung zur Filterung von Aufrufen bestimmter Webseiten seit einigen Wochen im Gespräch.

Nach der Bundesjustizministerin hat sich nun mittlerweile auch die Bundestagsopposition kritisch zu dieser Art des Vorgehens geäußert. Die Argumente liegen auf der Hand: Die Produktion von Kinderpornografie wird durch den „Uschi-Filter“ nicht verhindert, wer auf die Black-List des Bundeskriminalamtes gerät (und warum) bleibt Geheimsache, der freie Zugang zu Informationen wird durch die ominöse Filterung massiv gefährdet und nicht zuletzt werden dem Missbrauch, der Denunziation und Verleumndung mit schwersten Folgen durch diese Praxis Tür und Tor geöffnet.

Heute lese ich auf BooCompany, dass es eine Bundestagsoetition gibt, auf der sich auch bereits über 15.000 Menschen gegen das geplante Vorhaben aussprechen:

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Ich lege nahe, die Petition aus oben genannten Gründen mitzuzeichnen – oder einfach, weil ich bereits in diesem Beitrag das Wort „Kinderpornografie“ vier mal benutzt habe, was mich zumindest uschi-statistisch in den Verdächtigtenkreis rücken könnte und mein Blog damit ja vielleicht auf die Blacklist gerät. Dem  Simulationsraum-Freund könnte es demnächst vielleicht nur noch in dieser Form erscheinen. 😉

Zur Bundestagspetition

Über Stefan Höltgen

siehe: http://about.me/hoeltgen
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3 Antworten zu Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

  1. tschill sagt:

    Hinweisen sollte man natürlich auch auf die Möglichkeiten, die Internetsperren zu umgehen: Den DNS-Server kann man auf die IP Adresse 85.214.73.63 des FOEBUD e.V. o.ä. Organisationen leicht umstellen. Wie das geht, erfährt man auf youtube. Natürlich nur mit ausreichend krimineller Energie, wie Uschi dekretierte.

    Auch sei noch mal auf den Beitrag von Jens Scholz hingewiesen, Warum es um Zensur geht.

  2. Hinter dem Link zu „Mein Parteibuch“ sind auch noch ein paar alternative DNS aufgeführt sowie andere Technologien.

  3. Pingback: SimulationsRaum » Blog Archive » Stoppt Simulationsraum

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