»Das Verhältnis stimmt nicht mehr.«

Just ist ein Interview mit dem Juristen Udo Vetter über das Abmahnen von Webloggern auf den Seiten von „Das Erste“ erschienen, das zu lesen ich empfehle. Dort schätzt Vetter die Situation so ein:

Vetter: Das Verhältnis stimmt überhaupt nicht mehr. Es kann nicht sein, dass man für eine fahrlässige Urheberrechtsverletzung, die auch keinen wirtschaftlich relevanten Schaden angerichtet hat, plötzlich bis zu tausend Euro von einem Teenager verlangt. Das, was jetzt für Urheberrechtverletzungen eingeführt wird – also diese 50-Euro-Grenze für die erste Abmahnung – muss auch für Blogeinträge gelten.

Ich habe mich mittlerweile selbst an die Bundesjustizministerin gewandt und sie aufgefordert, sich legislativ für die 50-Euro-Grenze bei allen Formen der Abmahnung von Webseiten einzusetzen, weil ja nicht selten der Eindruck entsteht, Abmahnungen würden zuvorderst zum Zwecke des anwaltlichen Gelderwerbs durchgeführt.

(via Filmforen/Deep Red)

Über Stefan Höltgen

siehe: http://about.me/hoeltgen
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Eine Antwort zu »Das Verhältnis stimmt nicht mehr.«

  1. Und das Landgericht Hamburg gerät ENDLICH mal in die Schlagzeilen mit seinen Abmahner-freundlichen Entscheidungen:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,490006,00.html

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