Der Film „Rohtenburg“ wurde verboten – wem ist dadurch geholfen?
Armin M. hat durchgesetzt, dass der Spielfilm „Rohtenburg“ vorerst nicht ins Kino kommt, weil er Persönlichkeitsrechte verletze. Die Frage, inwiefern etwaige Übereinstimmungen im Film unentscheidbar fiktiv oder real sein könnten und ob durch das Verbot ein notwendige kulturelle Verarbeitung verhindert wird, war nicht Gegenstand der Verhandlung.
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