Unter der Beteiligung von etwa 70 Zuschauern hat die weiter unten angekündigte Podiumsdiskussion stattgefunden.
Da sich weder die Staatsanwaltschaft noch der Richter, der den Film
„Blood Feast“ beschlagnahmt hat, zum Gespräch bereit fanden, war die
Kontroverse leider nur etwas gezwungen. Dennoch hat sich der
Widerstreit zwischen juristischem und ästhetischem Kunstbegriff
deutlich formuliert und am Ende stand als großes Fragezeichen die
Kompetenz der Juristen, (allein) entscheiden zu können, was verboten
gehört und was nicht: Zu vage sind die Vorgaben des Gesetzes, zu sehr
dem zeitlichen Wandel die Tabugrenzen unterworfen, zu gering deren
Kompetenz, einen Film überhaupt adäquat beurteilen zu können und nicht
zuletzt bleibt fraglich, woher der Anspruch der Juristen stammt, die
einzig gültige Interpretation eines Filmes liefern zu können, auf deren Basis
dann das Verbot stattfindet.
Die Veranstalter haben im Vorfeld der Podiumsdikussion eine Broschüre
veröffentlicht, die die wichtigsten Dokumente der Beschlagnahme von
„Blood Feast“ zusammenfasst. Mit dem Kauf der Broschüre (die nur 2 Euro
kostet) wird eine größere Publikation zu Filmverboten in Deutschland
finanziert: Hier gibt es mehr Infos.
In den kommenden Tagen werde ich ein paar Bilder dazu hier veröffentlichen.



