Bundestagspetition gegen Filmverboten eingereicht

Der Verein „Medialog e.V.“, bei dem ich Vorstandsmitglied bin, hat
heute die von April bis August durchgeführte Unterschriftensammlung
beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.

Ziel der Petition ist eine Neudiskussion des Strafgesetzparagrafen 131,
nachdem in Deutschland seit den 1980er Jahren Spielfilme mit
Gewaltdarstellungen beschlagnahmt werden können. Diese Beschlagnahmen
ziehen nicht nur ein totales Handelsverbot und damit Verluste und
Strafen für Hersteller und Händler nach sich, sondern basieren auch auf
einem völlig überkommenden Medienverständnis. Gewaltdarstellung in den
Medien kann dem Paragraf zufolge als „Gewaltverherrlichung“ ausgelegt
werden. Die Bewertung fiktionaler Spielfilme durch die
Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte ist dabei zumeist (aus medien-
und filmwissenschaftlicher Perspektive) hochgradig fragwürdig – die
Beschlusstexte enthalten nicht wenige markante Fehler.

Darüber hinaus verhindern die gerichtlichen Totalverbote von
Spielfilmen mit Gewaltdarstellung eine notwendige breite
Auseinandersetzung. Statt auf Information und Emanzipation des
Zuschauers setzten die Gerichte auf Giftschrankpolitik und machen die
beschlagnahmten Filme damit erst recht begehrt. Gesetzliche Filmverbote
haben nichts mit Jugendschutz zu tun. Das hat Medialog e.V. klar
herausgestellt. Zudem greifen sie an einem völlig falschen Punkt an:
Sie verhindern nämlich keineswegs, dass man sich die verbotenen Filme besorgen kann – im Zeitalter des Internet und internationaler Einkaufsmöglichkeiten
ist das ohnehin unmöglich. Das einzige, was Filmverbote verhindern, ist
ein offener, konstruktiver Diskurs über Ästhetik, Geschichte und
Wirkung von Gewaltdarstellung in den Medien.

Medialog hat über 2500 Unterschriften von Filmwissenschaftlern,
Journalisten und Filmfreunden gesammelt und reicht diese heute zusammen
mit mehreren Analysen und Gutachten zu dem im Januar beschlagnahmten,
41 Jahre alten Film „Blood Feast
beim Deutschen Bundestag ein. Gutachter wie der Kieler
Filmwissenschaftler Prof. Dr. H.-J. Wulff oder der Münchner
Medienanwalt Holger von Hartlieb unterstützen das Vorhaben. Ich habe
für Medialog selbst eine 30seitige Stellungnahme zum Film „Blood Feast“
und dessen Verbot verfasst. Die Texte werden in Kürze auch auf der Internetseite des Vereins publiziert.

Über Stefan Höltgen

siehe: http://about.me/hoeltgen
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