Gerade bekomme ich eine Pressemitteilung von Senator über das Ergebnis der „einstweiligen Verfügung“ gegen den Kinostart des Films „Rohtenburg„:
Einstweilige Verfügung von Gericht zurückgewiesen
Wie bekannt wurde, hatte Armin M. beim Landgericht Kassel am 09.01.2006 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Er wollte die Aufführung des Filmes ROHTENBURG, mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle, wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verbieten lassen. Die von Armin M. in den Medien angekündigte einstweilige Verfügung gegen die Produktionsfirma Atlantic Streamline wurde vom Landgericht abgelehnt.
Der Start von ROHTENBURG in Deutschland ist somit nicht gefährdet und bleibt weiterhin auf dem 09.03.2006.
Dazu der Vorstand von Senator Entertainment AG, Dr. Christopher Borgmann: “Wir waren von Anfang an sicher, dass Herr M.[] mit seinen Anschuldigungen bei Gericht nicht durchkommen würde. Das Interesse an Rohtenburg ist riesig und wir werden den Film im März starten. Rohtenburg ist eine intensive Erfahrung der Extraklasse und letztlich nur inspiriert von wahren Ereignissen. Deshalb lassen wir uns von einem Straftäter wie Herrn M. eine Herausbringung nicht verbieten.”
Quelle: Senator Presseabteilung



