durch das Amtsgericht Karlsruhe nach §131 StGB beschlagnahmt. Die
Filmwerkstatt Karlsruhe e.V. will in einer Podiumsdiskussion die
Schwierigkeiten des Paragraphen erörtern und mögliche andere
Schutzmaßnahmen vor gewalttätigen Inhalten diskutieren. Es sollen
Antworten gefunden werden auf Fragen wie: Welche Auswirkungen hat der
§131 StGB auf ein Werk? Gibt es Inhalte, vor denen die Gesellschaft
geschützt werden muss und wodurch zeichnen sich diese aus? Nach welchen
Kriterien wird der §131 StGB angewendet?
An der
Podiumsdiskussion teilnehmen werden der Medienethiker Dr. Michael
Nagenborg, der Filmwissenschaftler und Vorstand des Vereins zur
Förderung von Medienkompetenz Medialog e.V. Stefan Höltgen M.A. und der
Medienrechtanwalt Holger von Hartlieb. Der für den Beschluss zuständige
Richter Mahr vom Amtsgericht Karlsruhe sowie weitere Sachkundige wurden
angefragt. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft hat in einem Brief
offiziell abgelehnt, einen Vertreter ihres Hauses an der Diskussion
teilnehmen zu lassen.
Anschließend an die Diskussion wird der Film Blood Feast 2 (H.G. Lewis, USA 2003) gezeigt. Die
Diskussion und Filmvorführung finden am Samstag, 26. Februar, im HMO
auf dem Campus der Universität Karlsruhe (TH) statt, Beginn ist um
20.30 Uhr. Der Eintritt kostet 3 Euro, Informationsbroschüre
inklusive. Diese kann über shop.bohemia-filmkunst.de ab Mitte Februar
2005 geordert werden. Der Erlös wird als Druckkostenzuschuss für eine
Publikation zum §131 StGB genutzt. Die Veranstaltung ist ein
offizieller Beitrag auf der 2010 Die erste Nacht mit Kultur. Mit
Recht. Karlsruhe anlässlich der Kulturhauptstadt 2010-Bewerbung der
Stadt Karlsruhe.
http://www.filmwerkstatt-karlsruhe.de/
Kontakt und Info:
Filmwerkstatt Karlsruhe e.V.
Steinstr. 23 (im Gewerbehof)
76133 Karlsruhe
0721-3524642
0177-3771744
oliver@langewitz.de



