Nachdem gestern noch ein ziemlich unsachlicher Beitrag zu den „Kannibale von Rotenburg“-Adaptionen in der Sendung „polylux“ kam (bei dem mein Bonner Kollege Christian Moser recht sinnentstellend paraphrasiert wurde und man den Aussagen, die ich dem Redakteur bei einer Telefon-Recherche gegenüber gemacht habe, wohl keinen Glauben schenken wollte: Nein, nicht in jedem Menschen steckt ein Kannibale!), lese ich nun bei SpOn:
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ein Aufführungsverbot für den Kinofilm „Rohtenburg“ verhängt. Der Film basiert auf der realen Geschichte des „Kannibalen von Rotenburg“, Armin M.[], dessen Persönlichkeitsrechte das Gericht verletzt sieht.
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http://www.spiegel.de/kultur/kino/0,1518,404160,00.html
Senator wedelt mit der Drohung einer Verfassungsbeschwerde und SpOn weiß, dass Kinofilme hierzulande nicht verboten werden. :-/
Gestern hat der Verleih Senator folgende Pressemitteilung „zur sofortigen Veröffentlichung“ verschickt:
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Berlin, 3. März 2006
Gericht stoppt den Kannibalenfilm
Wie heute Morgen bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Frankfurt dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die US-Produktionsfirma Atlantic Streamline stattgegeben und den Kinostart des Filmes Rohtenburg untersagt.
Armin M., der Kannibale hatte gegen die Aufführung des Filmes ROHTENBURG, mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle, wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Diesen Antrag hatte das Landgericht Kassel zunächst zurückgewiesen. Die Anwälte von Armin M. legten hiergegen Beschwerde ein. Die Anhörung fand am vergangenen Dienstag, den 28. Februar, statt.
Der Vorstandsvorsitzende von Senator Entertainment AG, Dr. Christopher Borgmann, und Helge Sasse, einer der neuen Mehrheitseigner und Aufsichtsratsvorsitzender der Senator, (beide von Beruf Rechtsanwalt) sind bestürzt über die Entscheidung:
„Sollte die Entscheidung des Gerichts in einem Hauptsacheverfahren über die Instanzen bestätigt werden, so hätte das für die Filmwirtschaft und die Filmkunst geradezu verheerende Auswirkungen. Es ist völlig unverständlich und nach unserer Auffassung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass die filmkünstlerische Auseinandersetzung mit Personen der Zeitgeschichte künftig pauschal von deren Zustimmung und Profitgier abhängig sein soll. Die Behandlung des Themas durch das Gericht ist über die Maßen nachlässig und die Begründung in keiner Weise nachvollziehbar. Sie steht in krassem Widerspruch zur Rechtsprechung, insbesondere auch des Bundesverfassungsgerichtes.
Der Senator Film Verleih war zwar nicht Partei des Verfahrens. Selbstverständlich werden wir uns jedoch dem Urteil entsprechend verhalten.
Entgegen einigen Presseberichten wird die Senator im Übrigen auf der Grundlage des gerichtlichen Stopps keine wirtschaftlichen Schaden erleiden. Dies würde, wenn überhaupt, nur den beklagten Produzenten, betreffen.
Die Produktionsfirma Atlantic Streamline Productions, die der Antragsgegner der einstweiligen Verfügung ist, hat bereits angekündigt, sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts auszuschöpfen.
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