… ist es nur ein kleiner Schritt – zumindest wenn man sein Geld mit Abmahnungen verdient. Ein interessanter Text zum Thema ist heute von Peter Mühlbauer auf telepolis veröffentlicht worden, in dem es um eine Software geht, die „Plagiate“ nicht nur findet, sondern – in der Bezahlversion – auch gleich einen Anwalt einschaltet. Aber man muss ja nicht einmal zitieren, um nachträgliche Tantiemenforderungen zu erwarten; mir ist persönlich ein Fall bekannt, da wurde ein entfremdetes/verfälschtes Zitat in den Mund eines längst verstorbenen Münchener Komikers gelegt, was sofort den Inhaber der Verwertungsrechte auf den Plan gerufen hat, der sogar dafür erfolgreich kassierte.
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„…der sogar dafür erfolgreich kassierte.“ – Nein, das wenigstens tat er nicht. Besagter Anwalt der Rechteinhaberin ließ nach Anwaltspost des Abgemahnten samt einer modifizierten und beinahe zahnlos entschärften Unterlassungserklärung die Sache im Sande verlaufen, obwohl er vorher noch in irgendeinem Suchmaschinen-Cache das beanstandete Zitat gefunden hat und dafür dann erstmal die Vertragsstrafe sehen wollte… Nach dem Widerspruch darauf kam dann nie wieder Post.
Probieren tun sie es aber trotzdem immer wieder…