Wie ich gerade erst lese, hat das Münchner Amtsgericht mal wieder zugeschlagen und den Film „Storm Warning“ wegen Verstoßes gegen den § 131 StGB („Gewaltverherrlichung“) beschlagnahmt. Die Gründe, die im Detail im hier veröffentlichten Beschluss nachzulesen sind, lassen auf einen äußerst empfindlichen Profi-Zuschauer („Grosaufnahme“) schließen.
Anlässlich dieser Glanzleistung hole ich noch einmal dem F.LM-Podcast zum Film vom Fantasy-Filmfest 2007 hoch, damit der geneigte Zuhörer ein paar Alternativmeinungen zu Rate ziehen kann (der Film ist ja nun in Deutschland nicht mehr zugänglich):