Die Abmahnwelle wegen Täternamensnennung

hat sich jetzt auch bis heise.de herumgesprochen:

Problematisch an diesen Entscheidungen ist unter anderem, dass die Hamburger Pressekammer den Anspruch auf Unterlassung der Namensnennung bereits nach sechs Monaten greifen lässt. Bei konsequenter Anwendung würde dies dazu führen, dass in großem Ausmaß Internetarchive „gesäubert“ werden müssten.

Bei telepolis ist heute auch ein Artikel zum Thema zu lesen, in dem Autor Peter Mühlbauer fragt: „Muss das deutsche Internet bald ohne die Namensnennung von Serienmördern auskommen?“ und kritisiert, dass

das Gericht den Wünschen des verurteilten Mörders gegen seine Namensnennung statt[gab], ohne dass für Beobachter der mündlichen Verhandlung erkennbar gewesen wäre, inwieweit sich das Gericht mit der Gewichtung des Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit, des Bedürfnisses nach kriminalistischen, soziologischen und kulturwissenschaftlichen Untersuchungen, des Bedürfnisses nach politischer Willensbildung und der anderer Grundrechte auseinandersetzte.

Das bringt es auf den Punkt. Es steht zu hoffen, dass sich Frau Zypries, die derzeit eine Kosten-Begrenzung anwaltlicher Ansprüche bei Urheberrechts-Abmahnungen prüft, auch einmal hierüber Gedanken macht, damit sich solche „Wellen“ in Zukunft für niemanden mehr so richtig lohnen.

(Ich selbst bin im Dezember ja auch von einer diesbezüglichen Abmahnung betroffen gewesen.)

Über Stefan Höltgen

siehe: http://about.me/hoeltgen
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