Während die strafrechtliche Verfolgung von Hackern und
Piraten für die
Gesetzgeber in Berlin und Brüssel ein Dauerbrenner bleibt, bekommen
notorische CD-Ripper und Filesharer jetzt möglicherweise Rückendeckung
aus der Wissenschaft. Können Rechtsverletzer überhaupt strafrechtlich
zur Verantwortung gezogen werden? Bekannte Neurowissenschaftler […]
behaupten schon lange, dass die Erkenntnisse der Hirnforschung dem
Prinzip der persönlichen Schuld die Grundlage entziehen.“Der ganze kapitalistische Markt baut darauf auf, dass der Mensch
unbewusst zu bestimmten Handlungen zu verführen ist und sich dabei noch
frei fühlt“
[mehr: heise]
Jaja, die Segen der Neurowissenschaften. 😀